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Webmaster Berufswahlschule Bezirk Horgen: dv@bws-horgen.ch

Anmeldung / Aufnahmebestimmungen

Anmeldeformular

Download Anmeldeformular Schuljahr 2012/2013


Aufnahmebestimmungen


  1. Aufgenommen werden Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus allen Abteilungen der Oberstufe, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und keinen Anschluss an die berufliche Grundbildung gefunden haben.
  2. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Das Anmeldeformular muss die Empfehlung der Klassenlehrperson und das Visum der zuständigen Schulpflege aufweisen.
  3. Die Lernenden und deren Eltern können zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
  4. Anmeldungen werden vom 15. Februar bis 15. Mai entgegengenommen. Bis zu diesem Datum werden jeder Zweckverbandsgemeinde die ihr zustehenden Plätze offen gehalten. Sollten nach dem 15. Mai noch freie Plätze zur Verfügung stehen, werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  5. Die Lernenden werden Mitte Mai von der Schulkommission in die Berufswahlschule aufgenommen. Die Eltern erhalten bis am 15. Juni eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
  6. Klassenwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt. Die Zuteilung zu den einzelnen Profilen erfolgt durch die Schulleitung. Es besteht kein Anrecht auf die Einteilung in ein bestimmtes Profil oder in eine bestimmte Klasse.
  7. Gegen Verfügungen betreffend das Aufnahmeverfahren kann innert 30 Tagen, vom Empfang der Mitteilung an gerechnet, mit begründeter Eingabe an die Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Generalsekretariat, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden.
  8. Die definitive Aufnahme erfolgt nach Bezahlung der Kanzleigebühr. Diese beträgt Fr. 30.– und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Aufnahmebestätigung einzuzahlen. Die Kanzleigebühr wird bei einer Abmeldung nicht zurückerstattet.
  9. Der Elternbeitrag beträgt Fr. 2500.–. Dieser wird von den Wohngemeinden erhoben. Nähere Auskünfte erteilen die Schulsekretariate.
  10. Der Kostenanteil für Schulmaterial und Lehrmittel beträgt Fr. 200.–. Dieser wird Ende September von der Schulleitung in Rechnung gestellt.
  11. Für auswärtige Projekte, Exkursionen, Zusatzkurse und Multichecks können je nach Bedarf weitere Beiträge erhoben werden.
  12. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen Besuch während des ganzen Schuljahres. Ein vorzeitiger Austritt kann nur im Einvernehmen mit der Schulkommission erfolgen.
  13. Bei einer Abmeldung nach Eingang der Aufnahmebestätigung, bei Nichterscheinen bei Schulbeginn, bei einem vorzeitigen Austritt oder bei einem Ausschluss durch die Schulkommission wird der Elternbeitrag semesterweise geschuldet.

Schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson


Die schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson, auf separatem Blatt, enthält:

Die Anmeldung enthält:

Oberrieden, November 2011