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Webmaster Berufswahlschule Bezirk Horgen: dv@bws-horgen.ch

Schulordnung

Schulordnung 2011/2012

Schulreglement 2009: Anhang Nr. 2, (angepasst an die Übergangsbestimmungen des EG BBG am 8.4.09)

 

  1. Zulassung
  2. Die Erfüllung der kantonalen Zulassungsbedingungen ist die Voraussetzung für die Aufnahme an die BWS. Über die Aufnahme der angemeldeten Schüler entscheidet die Schulkommission. Die Aufnahme wird gültig, wenn die Kanzleigebühr von Fr. 30.-- einbezahlt worden ist und der Inhaber der elterlichen Sorge, sowie der/die Lernende die Kenntnisnahme der Schulordnung schriftlich bestätigt haben. Mit der Aufnahme verpflichten sich die Lernenden zum regelmässigen Unterrichtsbesuch während des ganzen Schuljahres.

  3. Zulassung mit Vorbehalt
  4. Bestehen Zweifel über die Lern- und Leistungsbereitschaft einer Person, oder wenn ihr Bildungserfolg aus andern Gründen in Frage gestellt ist, kann diese Person unter Auflagen und Bedingungen aufgenommen werden.

  5. Einteilung
  6. Die Lernenden werden entsprechend ihren schulischen Bedürfnissen und ihrer Berufswünsche und ihrer Zuteilungswünsche von der Schulleitung in die einzelnen Profile und Klassen eingeteilt.

  7. Pflichten der Lernenden
  8. Die Lernenden an der Berufswahlschule sind verpflichtet
    - sich während der Schulzeit voll einzusetzen
    - sich verantwortungsbewusst und korrekt zu verhalten
    - die Hausordnung einzuhalten
    - auf ein sauberes und ordentliches Äußeres zu achten
    - vor und während der Schulzeit auf den Konsum von Alkohol und weiteren Drogen zu verzichten
    - das Rauchen gemäss Art. 6 der Hausordnung einzuschränken
    - die Unversehrtheit und Würde anderer Menschen zu wahren und zu respektieren.

  9. Kosten für Eltern
  10. Der Elternbeitrag wird vom Regierungsrat festgesetzt und beträgt Fr. 2'500.--. Für Schulmaterial und Lehrmittel wird bei Schulbeginn ein Kostenanteil von Fr. 200.-- erhoben. Ferner können im Laufe der Schuljahres für Exkursionen, Zertifikate, Multichecks etc. weitere Beiträge bis gesamthaft Fr. 500.-- erhoben werden.

  11. Schuljahr
  12. Schulbeginn, Schulschluss und Ferien richten sich in der Regel nach der Oberstufe Horgen. Abweichungen können in Ausnahmefällen vorkommen.

  13. Arbeits-/Unterrichtszeiten
  14. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag zwischen 07.50 Uhr und 11.55 Uhr und zwischen 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr statt. In allen Abteilungen gilt die Fünftagewoche. Ein freier Nachmittag ist nicht vorgesehen. Unterrichtsfreie Zeitfenster sind für individuelle Arbeiten vorgesehen. Die Arbeits-/Unterrichtszeiten sind für alle Lernenden verbindlich.

  15. Zeugnisse
  16. Die Lernenden erhalten das kantonale Zeugnis für Berufsvorbereitungsjahre. Nach drei Monaten wird das Zwischenzeugnis ausgestellt; das Semesterzeugnis wird vor den Sportferien, das Schlusszeugnis am letzten Schultag abgegeben. Für die Erteilung einer Note ist die Anwesenheit von 90 % der Unterrichtszeit im entsprechenden Fach erforderlich.

  17. Absenzen und Dispensationen
  18. Die Absenzen der Lernenden werden im kantonalen Zeugnis festgehalten. Für die Absenzen- und Dispensationsregelung gelten kantonale und schulinterne Richtlinien.

  19. Versicherung
  20. Die Eltern haben für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Lernenden sind von der Schule aus nicht versichert.

  21. Disziplinarreglement
  22. Verstösse gegen die Schulordnung werden gemäss kantonalem Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung der Berufsfachschulen und Berufsvorbereitungsjahre vom 4.10.2004 geahndet.
    Für Verweise werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Verweis: Fr. 100.--, 2. Verweis: Fr. 150.--, 3. Verweis: Fr. 200.--
    (Art. 22, Disziplinarreglement vom 4.10.2004, 682 Gebührenordnung für Verwaltungsbehörden Art. 2)

     

     

    Schulkommission 30.3.2011