Schulordnung

1. Zulassung
Voraussetzung für die Aufnahme an die BWS sind die Erfüllung der kantonalen Zulassungsbedingungen und das Vorliegen der Kostengutsprache der Wohngemeinde.
Zwecks Vermeidung von Härtefällen können nach Absprache mit der Wohngemeinde ausnahmsweise auch Lernende zugelassen werden, welche die kantonalen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.

2. Anmeldung und Aufnahme
Anmeldungen werden ab dem 1. April entgegengenommen.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Die Aufnahme wird gültig, wenn die Anmeldegebühr von CHF 50.- einbezahlt worden ist und der/die Erziehungsberechtigte sowie der/die Lernende die Kenntnisnahme der Schulordnung schriftlich bestätigt haben.

3. Aufnahme mit Vorbehalt
Bestehen Zweifel über die Lern- und Leistungsbereitschaft eines/einer Lernenden, oder wenn der Bildungserfolg aus anderen Gründen in Frage gestellt ist, kann eine Aufnahme unter Auflagen und Bedingungen erfolgen.

4. Einteilung
Die Lernenden werden entsprechend ihren schulischen Bedürfnissen und ihrer Berufswünsche von der Schulleitung in die einzelnen Klassen eingeteilt.

5. Pflichten der Lernenden
Die Lernenden an der Berufswahlschule sind verpflichtet,
• während des ganzen Schuljahres regelmässig am Unterricht teilzunehmen,
• alles zu tun, um das Ausbildungsziel zu erreichen,
• sich verantwortungsbewusst und korrekt zu verhalten,
• die Schul- und Hausordnung einzuhalten,
• auf eine korrekte äussere Erscheinung zu achten,
• die Unversehrtheit und Würde anderer Menschen zu wahren und zu respektieren,
• vor und während der Schulzeit auf den Konsum von Alkohol und weiteren Drogen zu verzichten,
• auf dem Schulareal auf das Rauchen zu verzichten; die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.

6. Kosten für Eltern
Der Elternbeitrag wird vom Regierungsrat festgesetzt und beträgt CHF 2’500.-, für das BEJ CHF 500.-. CHF 50.- für die Anmeldung werden davon in Abzug gebracht.
Für Schulmaterial und Lehrmittel wird bei Schulbeginn ein Kostenanteil von CHF.- 200 erhoben.
Ferner können im Laufe des Schuljahres für Exkursionen, Zertifikate, Multichecks etc. weitere Beiträge bis gesamthaft CHF 500.- erhoben werden.

7. Schuljahr
Schulbeginn, Schulschluss und Ferien richten sich in der Regel nach der Oberstufe der Gemeinde Horgen. Vorbehalten bleiben Abweichungen in Ausnahmefällen.

8. Arbeits-/Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag zwischen 07.50 Uhr und 11.55 Uhr und zwischen 13.00 Uhr und 16.15 Uhr statt.
In allen Abteilungen gilt die Fünftagewoche. Ein freier Nachmittag ist nicht vorgesehen. Unterrichtsfreie Zeitfenster sind für individuelle Arbeiten vorgesehen. Die Arbeits-/Unterrichtszeiten sind für alle Lernenden verbindlich.

9. Zeugnisse
Die Lernenden erhalten das kantonale Zeugnis für Berufsvorbereitungsjahre. Nach drei Monaten wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt; das Semesterzeugnis wird vor den Sportferien, das Schlusszeugnis am letzten Schultag abgegeben. Die Benotung der Fachkompetenz erfordert eine ausreichende Unterrichtspräsenz.

10. Absenzen und Dispensationen
Die Absenzen der Lernenden werden im Zeugnis festgehalten. Für die Absenzen- und Dispensationsregelung gelten kantonale und schulinterne Richtlinien.

11. Vorzeitiger Austritt
Ein vorzeitiger Austritt aus der BWS wird der Wohngemeinde gemeldet. Eine Rückforderung der Gemeinde des von ihr finanzierten Schulgeldes an die Adresse des/der Erziehungsberechtigten bleibt vorbehalten.

12. Versicherung
Die Erziehungsberechtigten haben für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Lernenden sind von der Schule aus nicht versichert.

13. Disziplinarreglement
Verstösse gegen die Schulordnung werden gemäss dem kantonalen «Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung der Berufsfachschulen und Berufsvorbereitungsjahre» geahndet.
Für Verweise werden folgende Gebühren erhoben: 1. Verweis: CHF 50.-, 2. Verweis: CHF 200.-.

14. Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt am 6. Juli 2022 in Kraft.
Die bisherigen einschlägigen Erlasse (namentlich «Schulreglement 2016» mit Anhängen, «Schulordnung») werden aufgehoben.

Beschlossen am 6. Juli 2022 von der Schulkommission der Berufswahlschule Bezirk Horgen.