Update 13.08.2020

Corona-Informationen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lernende

Wir freuen uns, mit vielen motivierten Lernenden das neue Schuljahr starten zu dürfen. Auch nach den Sommerferien bestimmt das Coronavirus viele Bereiche unseres Alltags. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte.
Der Unterricht startet nach den Sommerferien in der ganzen Klasse und nach dem regulären Stundenplan. Da die Schulhäuser mit der Rückkehr zum Ganzklassenunterricht wieder voll sein werden, hat sich der Kanton Zürich entschieden, in den Gängen eine Maskenpflicht einzuführen. So stellen wir dort, wo die Durchmischung der Schulangehörigen gross und das Contact Tracing nicht möglich ist, den Schutz vor einer Ansteckung sicher. In den Klassenzimmern sorgen eine feste Sitzordnung und ein grösstmöglicher Abstand zwischen den Pulten dafür, dass eine Rückverfolgbarkeit allfälliger Ansteckungen jederzeit möglich ist. Im Unterricht müssen daher keine Masken getragen werden. Ausnahme bilden Unterrichtseinheiten, während derer die Lernenden und Lehrpersonen nicht an ihren Plätzen sitzen und die mit besonderer gegenseitiger Nähe verbunden sind. Dies betrifft insbesondere experimentelles bzw. praktisches Arbeiten in Zweier- oder Kleingruppen in Laborräumen, Computerzimmern oder Werkstätten. In solchen Fällen muss auch im Klassenzimmer eine Maske getragen werden. Unsere Schule hat ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses ist auf unserer Webseite publiziert. Siehe > Schutzkonzept Berufswahlschule Bezirk Horgen

Die Rückkehr zum Vollunterricht nach den Sommerferien ist eine kritische Phase bezüglich der weiteren Entwicklung der Pandemie. Wir alle müssen wachsam bleiben und uns stets an die Verhaltens- und Hygieneregeln halten:
• regelmässig die Hände gründlich waschen
• keine Hände schütteln
• in ein Nastuch oder in die Armbeuge niesen oder husten
• 1,5m Abstand halten

In der «Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» vom 2. Juli 2020 sieht der Bund eine Quarantäne für Personen vor, welche sich in den 14 Tagen vor der Wiedereinreise in die Schweiz in einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben. Folgende Staaten und Gebiete zählen dazu: (zu entnehmen der Verordnung auf der Seite des BAG).

Falls Ihre Familie bzw. Ihr Kind sich in einem der genannten Länder aufgehalten hat, sind Sie verpflichtet, Ihre Einreise aus einem Risikoland zu melden (online über https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html und sich unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne ist während 10 Tagen durchgehend einzuhalten, auch wenn niemand der Rückreisenden Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist. Bitte melden Sie uns umgehend, falls sich Ihr Kind in Quarantäne befindet. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund der Quarantäne nach Aufenthalt in einem Risikoland den Unterricht nicht besuchen können, haben keinen Anspruch auf Fernunterricht.

Die Rückkehr aller Lernenden an die Schule stellt epidemiologisch eine entscheidende Phase dar, weil viele Personen nach Reisetätigkeiten wieder aufeinandertreffen. Wir zählen darauf, dass sich alle verantwortungsvoll verhalten und freuen uns, wenn wir den Schulbetrieb mit den gebotenen Vorsichtsmassnahmen im Vollbetrieb wieder aufnehmen können.

Freundliche Grüsse

Berufswahlschule des Bezirks Horgen
Peter Wehrli, Rektor